Nutzungsbedingungen


Nutzungsrichtlinie

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Damit die Lernplattform Moodle zur Förderung des Lehrens und Lernens rechtssicher betrieben werden kann, sind folgende Regeln notwendig:

-       Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.

-       Wir beachten das Urheberrecht sowie weitere gesetzliche Bestimmungen bei der Verwendung der Lehrmaterialien.

-       Wir wahren den Datenschutz bei der Nutzung personenbezogener Daten.

Für die Verwendung von Moodle ist die Einhaltung bestimmter Regeln aus rechtlichen und sozialen Gründen notwendig.

Umgang mit Urheberrechten und anderen gesetzlichen Vorgaben

Alle Nutzer*innen sind zur Einhaltung der Gesetze, insbesondere zur Wahrung von Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungs- und Markenschutzrechten verpflichtet.
Alle Nutzer*innen sind für Ihre eingebrachten Materialien, die aus eigenen oder externen Quellen in das Lernmanagementsystem Moodle gebracht werden, verantwortlich.
Die Urheberrechte aller in das Lernmanagementsystem Moodle eingebrachten Informationen und Materialien, von Nutzer*innen erstellte oder externe Dokumente, müssen von allen Nutzer*innen anerkannt und beachtet werden.

Es ist untersagt, Inhalte über Moodle zu verbreiten, die gesetzeswidrig, pornografisch und/oder volksverhetzend sind. Darüber hinaus wird ein respektvoller Umgangston gepflegt und die Nutzer*innen unterstützen sich nach Möglichkeit gegenseitig. Insbesondere auf die Einhaltung des Urheberrechts wird hingewiesen. Jede/r Nutzer*in ist für die Einhaltung der Urheberrechte (Copyright) selber verantwortlich. Die Stadt Bochum ist für die von Nutzer*innen hochgeladenen Inhalte nicht haftbar.

Nutzer*innen gehen sorgsam mit ihren Nutzerdaten um. Das schließt die Verwendung eines sicheren Passworts und dessen Geheimhaltung ein.

Datenpflege

Jede/r Nutzer*in achtet eigenverantwortlich auf die Korrektheit der eigenen Daten (Name, Vorname, E-Mailadresse).

Digitale Hausordnung

Das Fortbildungs- und Weiterbildungsangebot richtet sich an die Mitarbeiter*innen der Stadt Bochum sowie Kooperationspartner. Eine Wahrnehmung durch andere Personen ist auch im digitalen Raum nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt Bochum zulässig. 

Das Speichern und Nutzen von Videosequenzen und Bildmaterial zu Lernzwecken der Kursteilnehmer*innen kann formlos per Email beantragt werden und ist nur nach schriftlicher Genehmigung möglich. Eine weitergehende Nutzung oder Verbreitung, insbesondere auch über Social Media, ist vollständig untersagt. Hinsichtlich der Folgen sei auf die §§ 201, 201a StGB,§§ 22,33 KunstUrhG und § 828 BGB verwiesen. Darüber hinaus ist mit dienst- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.